Das Mietverhältnis umfaßt das Objekt wie in unserem Angebot beschrieben oder mündlich mitgeteilt. Das Objekt ist vollständig möbliert und mit ausreichend Hausrat versehen. Bett- und Tischwäsche sowie Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr leihweise zur Verfügung gestellt werden.
§2
Die Überlassung der Wohnung dient nur zu Wohnzwecken und nur für die angemeldeten Personen. Untervermietung ist ausgeschlossen.
§3
Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt und in den dazugehörigen Anlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder.
§4
Wenn der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste, falls vorhanden, feststellt, muß dieses spätestens am nächsten Tag im Büro mitgeteilt werden. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Eigentümer zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.
§5
Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages. Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
§6
Bei Abreise (bis 10:00 Uhr) sind die Schlüssel im Büro oder nach Vereinbarung pünktlich abzugeben. Die erhobene Pauschale für Endreinigung beinhaltet nicht das Spülen des Geschirrs und Entsorgen des Mülls. Außergewöhnliche Verschmutzungen werden gesondert berechnet.
§7
Ein Rücktritt oder eine Umbuchung nach Abschluss des Vertrages haben in beiderseitigem Interesse schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt oder Umbuchung wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 erhoben. Rücktrittsgebühren sind wie folgt gestaffelt:
Bei Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn werden 10% des Mietpreises berechnet.
Bei einem Rücktritt bis 60 - 35 Tagen wird 50 % des Mietpreises berechnet.
Bei einem Rücktritt 34 - 8 Tage wird 80 % des Mietpreises berechnet.
Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen, wird der gesamte Mietpreis fällig. Wird das Haus anderweitig vermietet entstehen keine Mietpreisforderungen (ggf. anteilig).
§8
Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Vermietung frei, soweit seine Leistung, durch einen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird (z. B. Wasser- oder Brandschäden). Kann die Wohnung aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der Vermieter das Recht, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen.
§9
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit des Vermittlers genügt es, wenn sie gegenüber einem Mieter abgegeben wird.
§10
Inhalt des Vertrages ist nur, was schriftlich vereinbart ist. Sollten eine oder mehrere der Klauseln unwirksam sein, so bleibt der restliche Vertrag davon unberührt.
§11
Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Nordhorn.